Soforthilfe Dezember 2022

Für Gas- und Wärmekunden

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen. Dazu wurde das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz beschlossen. Darin ist die Übernahme eine staatlichen Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert, für Gas- und Wärmekunden im Dezember 2022 geregelt.

  • Für Gaskunden, die monatliche Abschläge zahlen, entspricht die Höhe der Soforthilfe einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis. Hinzu kommt ein Zwölftel des jährlichen Grundpreises.

  • Bei allen anspruchsberechtigten Gaskunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung auf gleicher Berechnungsbasis mit der nächsten Rechnung. Für den Monat Dezember wird Ihnen diese in der Regel im Januar 2023 zugestellt.

  • Wärmekunden, die monatliche Abschläge zahlen, erhalten ebenfalls eine staatliche Entlastung. Der Betrag errechnet sich aus den vergangenen Abschlagszahlungen, multipliziert mit dem gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor von 120 Prozent, der die Entwicklung der Wärmepreisabschläge im Zeitraum September bis Dezember 2022 widerspiegelt.

  • Wärmekunden, die monatlich abrechnet werden, erhalten im Dezember eine entsprechende Gutschrift. Hier ergibt sich die Entlastung aus dem monatlichen Durchschnitt der Abrechnungen der Monate Oktober 2021 bis September 2022.

Sie als Kunde profitieren automatisch von dieser Soforthilfe. Wenn Sie mit uns einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag, also die zum 30. Dezember 2022 fällige Zahlung für Monat Dezember 2022, nicht von uns eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen selbst vornehmen, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten.

Selbstverständlich werden wir alle entlastenden Maßnahmen gesetzeskonform für Sie umsetzen. Wir werden den genauen Entlastungsbetrag für jeden Kunden bzw. jede Abnahmestelle ermitteln. Zudem werden wir alle Kunden im Dezember individuell anschreiben und die exakte Höhe der Entlastung für den Monat Dezember 2022 mitteilen.

Außerdem haben wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um dieses Thema nachfolgend beantwortet. Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen in gewohnter Weise zur Verfügung.

Uns ist bewusst, dass die hohen Energiepreise eine enorme Belastung darstellen. Vertrauen Sie in diesen schwierigen Zeiten auf uns — wir sind weiter für Sie da und tätig!

Warum sind die Gaspreise so stark gestiegen?

Die Beschaffungskosten für Erdgas sind in den vergangenen Monaten extrem stark gestiegen. So haben sich die Preise gegenüber Anfang 2021 zeitweise verzwölffacht.

Bereits im vergangenen Jahr lagen die Preise an den Energie-Börsen auf einem sehr hohen Niveau. Ursache hierfür waren bereits 2021 historisch niedrige Speicherfüllstände und verminderte Lieferungen aus Russland. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat den Druck weiter erhöht. Der Krieg führt nicht nur zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten. Die von Russland im Zuge des Krieges eingestellten Gaslieferungen verknappen das Gasangebot. Das führt zu den stark steigenden Preisen beim Gaseinkauf.

Wie funktioniert die Übernahme der Dezember-Abschlagszahlung durch den Staat?

Um die Entlastung der Kunden im Monat Dezember 2022 zu finanzieren, haben wir als Versorgungsunternehmen einen Erstattungsanspruch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Mit Inkrafttreten des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes wurden das Verfahren und die Regelungen für die Bestimmung der zu erstattenden Soforthilfe festgelegt. Wir ermitteln die Höhe der zu erstattenden Zahlungen und beantragen dann die Erstattung der Zahlungen nach einem Prüfverfahren durch einen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) mandatierten Dienstleister.

Wer hat einen Anspruch auf die Soforthilfe?

Die Soforthilfe erhalten alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahreverbrauch pro Abnahmestelle unter 1,5 GWh sowie soziale Einrichtungen, mit Aussnahme von Krankenhäusern, automatisch. Sie muss nicht beantragt werden. Unabhängig vom Verbrauch werden auch gezielt größere Verbraucher entlastet - wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Hier wird individuell geprüft, ob eine Anspruchsberechtigung vorliegt.

Muss ich als Haushaltkunde auf Sie zugehen, um diese Soforthilfe zu erhalten?

Nein, Sie müssen uns nicht kontaktieren. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag, fällig am 30. Dezember 2022, nicht eingezogen.

Solllten Sie die Zahlungen über einen Dauerauftrag oder durch Überweisung monatlich selbst vornehmen, müssen Sie die, zum 30. Dezember 2022 fällige, Zahlung für den Monat nicht leisten. Der vom Staat übernommene Betrag wird von uns automarisch Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben.

Haben Sie eine Beispielrechnung für Gaskunden?

Wir fordern pro Jahr lediglich elf Abschläge von Ihnen. Der Oktober ist bei uns immer abschlagsfrei. Somit stimmt der Entlastungsbetrag (ein Zwölftel) nicht exakt mit Ihrem Dezember-Abschlag (ein Elftel) überein.

Beispielrechnung:

prognostizierter Jahresverbrauch auf der Basis von Sep. 2022 18.600 kWh
ein Zwölftel des Jahresverbrauches 1.550 kWh
Arbeitspreis Silberstadt®basis, Stufe 2 zum 1. Dez. 2022 (brutto) 8,42 Cent/kWh
monatlicher Grundpreis Silberstadt®basis, Stufe 2 zum 1. Dez. 2022 (brutto) 14,45 Euro
Entlastungsbetrag im Dez. 2022 144,96 Euro

 

Was muss ich tun, wenn ich für die Überweisung meiner Abschläge das Lastschriftverfahren gewählt habe?

Wenn Sie das Lastschriftverfahren gewählt haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wir verzichten auf den Einzug der Abschlagszahlung am 30. Dezember 2022.

Was muss ich tun, wenn ich für die Überweisung meiner Abschläge einen Dauerauftrag eingerichtet habe?

Wenn Sie einen Dauerauftrag zur Zahlung Ihrer Abschläge eingerichtet haben, müssen Sie selbst aktiv werden und den Zahlungstermin 30. Dezember 2022 für den Dezember 2022 löschen. Dabei ist darauf zu achten, dass Sie den Dauerauftrag nicht vollständig löschen, sondern nur die Dezemberzahlung aussetzen.
Wenn Sie Ihre Abschläge einzeln überweisen, müssen Sie dies zum 30. Dezember 2022 nicht tun.

Was passiert, wenn ich den Dauerauftrag nicht rechtzeitig ausgesetzt habe?

Sollten Sie die Überweisung per Dauerauftrag nicht rechtzeitig gestoppt haben, wird der Betrag in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

Zahlt der Staat meinen gesamten Gasverbrauch im Dezember?

Nein. Ihr Gasverbrauch im Dezember ist höher als der, der Abschlagsberechnung zugrundeliegende Anteil. Trotz einer anteiligen Kostenübernahme durch den Staat ist Energiesparen, insbesondere Erdgassparen, das dringende Gebot der Stunde, um einer Gasmangelsitutation zu begegnen. 

 

Ist die Umsatzsteuersenkung für Gas in der Soforthilfe berücksichtigt?

Die temporäre Senkung der Umsatzsteuer für Gas von 19 Prozent auf Prozent gilt seit dem 1. Oktober 2022. In der Berechnung der Höhe der Soforthilfe wird sie demgemäß berücksichtigt.


Soforthilfe: Was muss ich als Kunde tun?

Ich habe eine Einzugsermächtigung erteilt.

Sie müssen nichts tun.

Ihr Abschlag im Dezember wird nicht eingezogen.

Ich habe einen Dauerauftrag eingereicht.

Sie müssen aktiv werden.

Unterbrechen Sie den Auftrag für den Monat Dezember.

Ich zahle meinen Abschlag monatlich per Überweisung

Sie müssen nichts tun.

Sie müssen im Dezember keine Zahlung leisten.

Ich bekomme monatlich eine Rechnung.

Sie müssen nichts tun.

Die Soforthilfe wird mit der nächsten Rechnung verrechnet oder Sie erhalten eine Gutschrift.

Ich habe den Dezember-Abschlag bereits überwiesen oder den Zahlungsauftrag nicht gestoppt. 

Sie müssen nichts tun.

Die Soforthilfe geht Ihnen nicht verloren, sie wird in der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.