Fragen und Antworten

Allgemeine Fragen

Wann haben Sie geöffnet?

Wir sind Montag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr persönlich in unserem Kundenzentrum auf der Poststraße 5 für Sie zu erreichen.

Telefonisch erreichen Sie uns unter 03731 30 94-140 oder per E-Mail an info@stadtwerke-freiberg.de.

Welche Energiearten bieten die Stadtwerke an?

Die Stadtwerke FREIBERG AG versorgt Ihre Kunden innerhalb Ihres Netzgebietes mit Erdgas, Wärme und Strom.

Kann ich mich auch außerhalb der Stadt Freiberg von den Stadtwerken FREIBERG AG beliefern lassen?

Ja, die Stadtwerke FREIBERG AG beliefert Kunden auch in andere Netzgebiete der Freiberger Umgebung mit Strom und Erdgas. Lassen Sie sich hierfür ausführlich von unseren Kundenberatern informieren – da hierfür andere Preise und andere Bedingungen gelten – daraus resultierend ist ein anderes Formular erforderlich.

Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Abrechnung des Energieverbrauches?

Die Verbrauchsabrechnung wird einmal jährlich durchgeführt und erfolgt in Freiberg Ende September | Anfang Oktober für Strom und Erdgas und Anfang Februar für die Nahwärme. In dieser werden auch die Abschläge entsprechend Ihres Verbrauches angepasst.

Gibt es eine Störungshotline bei Stromausfall oder Gasgeruch?

Strom: 03731 30 94-235 | Erdgas: 03731 30 94-234  | Wärme: 03731 78 89-0


Fragen zu Umzügen

Was muss ich bei einem Umzug beachten, wenn ich Strom|Gas anmelden möchte?

Zu beachten ist, dass die Wohnungsübergabe bereits erfolgt sein sollte, da die bei der Übernahme erfassten Zählerstände dringend notwendig sind für eine endgültige Anmeldung und die spätere Erstellung Ihrer Vertragsbestätigung.   

Welche Unterlagen werden für eine Anmeldung benötigt?

Zur Anmeldung Ihrer Energieversorgung sollten Sie Ihr Übergabeprotokoll zur Hand haben in welchem die Zählernummer und der Zählerstand niedergeschrieben sind. Das Übergabeprotokoll wird in der Regel mit dem Vermieter bei der Wohnungsübergabe erstellt. Nach erfolgter Anmeldung bekommen Sie die Vertragsbestätigung aus der alle Daten wie Adresse, Abnahmestelle, Tarif, Zählernummer, Zählerstand und Vertragsbeginn hervor gehen.

Wie kann meine Anmeldung erfolgen?

Für Ihre Anmeldung bieten wir Ihnen mehrere Möglichkeiten, zum einen können Sie sich schriftlich auf diesem Formular anmelden bzw. die Anmeldung in unserem Kundenbüro, Poststraße 5 persönlich abgeben. Zum anderen können Sie unsere Onlineformulare hier auf unserer Website nutzen.

Abschlagsbetrag – Was ist das?

Mit Ihren monatlichen Abschlagbeträgen leisten Sie eine Anzahlung auf bereits erfolgte Energielieferungen. Am Ende der Abrechnungsperiode oder bei einem Umzug wird aufgrund der Zählerstände Ihr Gesamtverbrauch Strom|Erdgas|Wärme ermittelt und der tatsächliche Rechnungsbetrag berechnet. Haben Sie zu viel bezahlt, bekommen Sie den Restbetrag ausgezahlt. Haben Sie zu wenig bezahlt, wird Ihnen der restliche Betrag in Rechnung gestellt.

Wieso ändert sich mein Abschlagsbetrag jedes Jahr?

Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, einmal im Jahr die tatsächlichen Energieverbräuche des Kunden zu ermitteln. Auf dieser Basis ist ein Energieversorgungsunternehmen berechtigt Abschläge zu erheben und eine zukünftige Monatspauschale auf Grundlage der Jahresverbrauchsabrechnung zu errechnen.

Nach wem richtet sich die Höhe der Abschläge bzw. wie wird die Höhe der Abschläge ermittelt bei einer neu angemeldeten Anlage?

Grundsätzlich ist zu sagen, dass jeder Kunde einen individuellen Verbrauch hat und somit der Abschlag in seiner Höhe stark variieren kann. Bei der Festsetzung der Abschläge nach einem Neueinzug richten wir uns in erster Linie auf Erfahrungswerte unter Berücksichtigung uns bekannter Größen wie Personenzahl im Haushalt oder Wohnungsgröße bzw. nach dem Verbrauch des Vormieters.

Kann ich den Abschlagsbetrag auch unterjährig ändern lassen?

Bei Veränderungen Ihrer Verbrauchsgewohnheiten können Sie Ihre Abschlagsbeträge gern anpassen lassen. Hierzu teilen Sie bitte unseren Kundenberatern Ihre aktuellen Zählerstände mit.


Fragen zur Zahlung

Wie oft müssen die Abschläge gezahlt werden, einmal im Monat, aller zwei Monate oder nur einmal im Jahr in Form einer Vorrauszahlung? Werden die Abschlagsbeträge im Voraus berechnet?

Das ist nicht der Fall, denn die Abschläge werden jeweils am letzten eines jeden Monats rückwirkend für bereits erfolgte, aber noch nicht abgerechnete Energielieferungen erhoben.

Welche Vorteile hat das Lastschriftverfahren?

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, ersparen Sie sich den Weg zur Bank und auch die Überweisungsgebühren. Der monatliche Abschlag und die Rechnungen werden pünktlich abgebucht, Guthaben erstatten wir auf Ihr Konto. Um die Einhaltung der Fälligkeitstermine brauchen Sie sich dann nicht mehr zu kümmern. Hinweis: Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen; am einfachsten geht das per E-Mail an: kundenbuero@stadtwerke-freiberg.de.

Welche weiteren Zahlungsvarianten bieten mir die Stadtwerke FREIBERG AG?

Am Unkompliziertesten und sichersten ist das erteilen einer Einzugsermächtigung. Mit der Teilnahme am Einzugsverfahren wählen Sie nicht nur den einfachsten Weg zur Zahlung Ihres Entgeltes, Sie helfen auch Kosten zu sparen und haben dabei selbst Vorteile.
Selbstverständlich können Sie auch gern unter Angabe Ihrer Kundennummer überweisen. Die Stadtwerke FREIBERG AG bieten auch den Service der Barzahlung an. Dieser wird, über einen Einzahlungsautomaten realisiert.

Wo befindet sich der Einzahlungsautomat der Stadtwerke FREIBERG AG?

Dieser befindet sich in der Hauptgeschäftsstelle der Sparkasse Mittelsachsen, Poststraße 1a, in direkter Nachbarschaft zu den Stadtwerken FREIBERG AG.

Was ist bei einer neuen Bankverbindung zu tun?

Bitte informieren Sie uns möglichst umgehend, schriftlich über die Änderung Ihrer Bankverbindung (neue Kontonummer und neue Bankleitzahl). Oder nutzen Sie unsere komfortablen Online-Services im Internet. So werden unnötige Kosten durch Rückbuchungen vermieden.

Bekomme ich jeden Monat eine Zahlungsaufforderung?

Nein, unsere Jahresabrechnung informiert über Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen.

Was muss ich bei einer Überweisung beachten?

Bei einer Überweisung geben Sie bitte unbedingt Ihre Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung Ihrem Vertragskonto zuordnen können.

Fragen zur Abmeldung

Welche Daten benötigen wir von Ihnen bei einem Auszug?

Für eine schnelle Bearbeitung benötigen wir Ihre Kundennummer, Ihre alte und neue Anschrift, das Datum Ihres Mietendes, sowie den Zählerstand zum Auszugstermin. Bitte ermitteln Sie den Zählerstand, wenn möglich gemeinsam mit Ihrem Vermieter am Tag der Wohnungsübergabe.  Außerdem sind der Hauseigentümer sowie der Name des Nachmieters (wenn vorhanden) von Bedeutung.

Wann erhalten Sie die Schlussrechnung?

Die Schlussrechnung erfolgt zeitnah nach der erfolgten Abmeldung, spätestens jedoch einen Monat nach Beendigung des Liefervertrages.

Was passiert bei einem Umzug mit meinem Stromvertrag?

Wenn Sie innerhalb unseres Grundversorgungsgebietes umziehen, übernehmen Sie Ihren bisherigen Sondervertrag in die neue Abnahmestelle, sofern wir Sie dieser zuordnen können. Bitte kontrollieren Sie die Vertragsbestätigung für die neue Abnahmestelle und vergleichen Sie die Tarife. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte. Beim Umzug in ein anderes Grundversorgungsgebiet endet Ihr bisheriger Vertrag und wir unterbreiten Ihnen für Ihre neue Abnahmestelle gern ein neues Angebot für Strom und Erdgas. Stets haben wir attraktive Regio-Produkte.


Fragen zur Grundversorgung

Was bedeutet der Begriff Grundversorgung?

  • Im Zusammenhang mit der allgemeinen Energieversorgung fällt oftmals der Begriff der Grundversorgung. Diese ist in Deutschland sogar gesetzlich geregelt. Damit jeder Haushalt unabhängig von seinem Standort mit Strom oder Gas versorgt werden kann, muss es ein Energieunternehmen vor Ort geben, das als Grundversorger fungiert. In der Regel ist es der Energielieferant, der die meisten Kunden im öffentlichen Versorgungsnetz mit Strom und/oder Gas versorgt.

  • Geregelt ist dies in § 36 Abs. 1 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Ziel ist es, das alle Haushalte zu einem angemessenen Preis Strom und/oder Gas erhalten, auch wenn sie dezentral liegen und sich aus rein wirtschaftlichen Gründen die Versorgung für das Energieunternehmen oder den Staat nicht lohnen würde.

 

Wie kommt ein Grundversorgungsvertrag zustande?

  • Gemäß § 2 StromGVV und §2 GasGVV kommt der Grundversorgungsvertrag durch Entnahme von Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz bzw. Gas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung zustande. Das heißt, wenn Sie nach dem Einzug in eine Wohnung oder ein Haus noch keinen Liefervertrag bei einem Strom- oder Erdgaslieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, kommt ein Grundversorgungsvertrag zustande, sobald Sie zum ersten Mal Strom bzw. Erdgas entnehmen. Die Belieferung erfolgt dann im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung. Im Grundversorgungsgebiet der Freiberger Stromversorgung GmbH (FSG) und der Freiberger Erdgas GmbH (FEG) gelten dabei die Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen sowie die jeweils gültigen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung.

  • Vertragsbeginn ist dabei der Zeitpunkt der Schlüsselübergabe und damit der Möglichkeit, erstmalig Strom oder Erdgas zu entnehmen.

  • Ist ein Grundversorgungsvertrag zustande gekommen, kann er mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

 

Warum erhalten Sie diese Informationen zur Grundversorgung?

  • Stellt der Netzbetreiber als Zuständiger für alle Angelegenheiten rund um den Zähler und das Strom- bzw. Erdgasnetz fest, dass über den in beiliegender Vertragsbestätigung genannten Zähler eine Stromentnahme ohne Meldung eines Stromlieferanten oder eben eine Gasentnahme ohne Meldung eines Gaslieferanten erfolgte, recherchiert er, wer diesen Strom oder das Erdgas entnommen hat und informiert hierüber den örtlichen Grundversorger, in diesem Fall die FSG für Strom und die FEG für Erdgas.

  • Der örtliche Grundversorger, also die FSG für Strom und die FEG für Erdgas, hat dann die Pflicht, für Kunden, die keinen Strom- oder Erdgaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, eine sichere und zuverlässige Energielieferung zu gewährleisten.

 

Was muss ich als Vermieter einer Abnahmestelle beachten?

Wird die Abnahmestelle noch/schon vom Mieter genutzt,  übersenden Sie uns hierfür einen geeigneten Nachweis wie z. B. das Übergabeprotokoll, damit wir uns um die Klärung der Situation kümmern können.

Was muss ich als Eigentümer einer Abnahmestelle, welche nicht vermietet ist, beachten?

Wird die Abnahmestelle noch/schon vom alten/neuen Eigentümer genutzt,  übersenden Sie uns hierfür einen geeigneten Nachweis wie z. B. das Übergabeprotokoll, damit wir uns um die Klärung der Situation kümmern können.

Was muss ich als Mieter einer Abnahmestelle beachten?

Wird die Abnahmestelle zu dem in der beiliegenden Vertragsbestätigung angegebenen Vertragsbeginn noch nicht von Ihnen genutzt, übersenden Sie uns hierfür einen geeigneten Nachweis wie z. B. das Übergabeprotokoll, damit wir uns um die Klärung der Situation kümmern können. Sollten Sie die Lieferstelle inzwischen nicht mehr nutzen, empfehlen wir Ihnen, den Grundversorgungsvertrag zu kündigen.

Gibt es Alternativen zur Grundversorgung?

Selbstverständlich! Neben der Grundversorgung bieten wir unseren Kunden auch individuell zugeschnittene Produkte an.
Egal, ob Sie allein oder mit Familie leben, ob Sie zur Miete oder im eigenen Haus wohnen: Wir haben für jeden Kunden das passende Produkt.